Bayern › Landkreis Main-Spessart ›Urspringen
Hebesätze Urspringen
In Urspringen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Urspringen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Urspringen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 325 % setzen bundesweit 63 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.653-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Urspringen im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Urspringen | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Main-Spessart | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Urspringen auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Urspringen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gräfendorf | 325 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Karsbach | 325 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
| Birkenfeld | 320 % | −5 Prozentpunkte | 300 % |
| Bischbrunn | 330 % | +5 Prozentpunkte | 320 % |
| Erlenbach b.Marktheidenfeld | 330 % | +5 Prozentpunkte | 320 % |
Was die Gewerbesteuer in Urspringen konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 325 % ergibt das 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Urspringen nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Urspringen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Urspringen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Urspringen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Urspringen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Urspringen?
Urspringen setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Urspringen hoch?
Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %. Urspringen liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Urspringen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.