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Bayern Landkreis Main-Spessart Erlenbach b.Marktheidenfeld

Hebesätze Erlenbach b.Marktheidenfeld

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677125 · 2.491 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Erlenbach b.Marktheidenfeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Erlenbach b.Marktheidenfeld im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Erlenbach b.Marktheidenfeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.155-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Erlenbach b.Marktheidenfeld im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Erlenbach b.Marktheidenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Erlenbach b.Marktheidenfeld 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erlenbach b.Marktheidenfeld auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Erlenbach b.Marktheidenfeld Grundsteuer B
Bischbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gräfendorf 325 % −5 Prozentpunkte 340 %
Karsbach 325 % −5 Prozentpunkte 325 %
Urspringen 325 % −5 Prozentpunkte 350 %
Birkenfeld 320 % −10 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Erlenbach b.Marktheidenfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Erlenbach b.Marktheidenfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlenbach b.Marktheidenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlenbach b.Marktheidenfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Main-Spessart von 345 % liegt Erlenbach b.Marktheidenfeld 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Erlenbach b.Marktheidenfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Erlenbach b.Marktheidenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.