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Hebesätze Erlenbach b.Marktheidenfeld
Für Erlenbach b.Marktheidenfeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wo Erlenbach b.Marktheidenfeld im Vergleich steht
Der Wert von 330 % ordnet Erlenbach b.Marktheidenfeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.155-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Erlenbach b.Marktheidenfeld im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erlenbach b.Marktheidenfeld | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Main-Spessart | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erlenbach b.Marktheidenfeld auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erlenbach b.Marktheidenfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bischbrunn | 330 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Gräfendorf | 325 % | −5 Prozentpunkte | 340 % |
| Karsbach | 325 % | −5 Prozentpunkte | 325 % |
| Urspringen | 325 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Birkenfeld | 320 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Erlenbach b.Marktheidenfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Erlenbach b.Marktheidenfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlenbach b.Marktheidenfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlenbach b.Marktheidenfeld?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Erlenbach b.Marktheidenfeld hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Main-Spessart von 345 % liegt Erlenbach b.Marktheidenfeld 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Erlenbach b.Marktheidenfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.