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Bayern Landkreis Main-Spessart Karsbach

Hebesätze Karsbach

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677149 · 1.735 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Karsbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Karsbach zum Landesdurchschnitt liegt

Karsbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.474-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Karsbach ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karsbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karsbach 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karsbach auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Karsbach liegt

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karsbach Grundsteuer B
Gräfendorf 325 % 0 Prozentpunkte 340 %
Urspringen 325 % 0 Prozentpunkte 350 %
Birkenfeld 320 % −5 Prozentpunkte 300 %
Bischbrunn 330 % +5 Prozentpunkte 320 %
Erlenbach b.Marktheidenfeld 330 % +5 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Karsbach in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karsbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Karsbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karsbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karsbach?

Der Hebesatz liegt bei 325 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.863,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karsbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karsbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Karsbach liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Karsbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Karsbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.