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Bayern Landkreis Ansbach Unterschwaningen

Hebesätze Unterschwaningen

Landkreis Ansbach · AGS 09571208 · 870 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Unterschwaningen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Unterschwaningen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Unterschwaningen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.987-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Unterschwaningen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterschwaningen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterschwaningen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ansbach 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterschwaningen auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Unterschwaningen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ansbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterschwaningen Grundsteuer B
Dombühl 360 % 0 Prozentpunkte 495 %
Leutershausen 360 % 0 Prozentpunkte 440 %
Schnelldorf 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bechhofen 350 % −10 Prozentpunkte 400 %
Burgoberbach 350 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Unterschwaningen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Unterschwaningen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Unterschwaningen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Unterschwaningen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterschwaningen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterschwaningen?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterschwaningen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Unterschwaningen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ansbach von 350 % liegt der Satz von Unterschwaningen 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Unterschwaningen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Unterschwaningen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.