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Bayern Landkreis Ansbach Schnelldorf

Hebesätze Schnelldorf

Landkreis Ansbach · AGS 09571199 · 3.659 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schnelldorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Schnelldorf im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Schnelldorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 826-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schnelldorf vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schnelldorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schnelldorf 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ansbach 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schnelldorf auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ansbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schnelldorf Grundsteuer B
Dombühl 360 % 0 Prozentpunkte 495 %
Leutershausen 360 % 0 Prozentpunkte 440 %
Unterschwaningen 360 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bechhofen 350 % −10 Prozentpunkte 400 %
Burgoberbach 350 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schnelldorf anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schnelldorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schnelldorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schnelldorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schnelldorf?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schnelldorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schnelldorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ansbach von 350 % liegt Schnelldorf 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schnelldorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schnelldorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.