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Hebesätze Burgoberbach
Burgoberbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Burgoberbach hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Burgoberbach im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 813-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Burgoberbach im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Burgoberbach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ansbach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgoberbach auf Platz 29, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Burgoberbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bechhofen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Colmberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Gebsattel | 350 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Heilsbronn | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Langfurth | 350 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Gewerbesteuer in Burgoberbach an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Burgoberbach nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Burgoberbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Burgoberbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgoberbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgoberbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgoberbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Burgoberbach hoch?
Burgoberbach liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Ansbach von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Burgoberbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.