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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Unterjeckenbach

Hebesätze Unterjeckenbach

Landkreis Kusel · AGS 07336100 · 73 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Unterjeckenbach beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 515 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Was der Wert für Unterjeckenbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Unterjeckenbach im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.219-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Unterjeckenbach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterjeckenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterjeckenbach 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterjeckenbach auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Unterjeckenbach

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterjeckenbach Grundsteuer B
Dennweiler-Frohnbach 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hefersweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Lauterecken 395 % 0 Prozentpunkte 515 %
Lohnweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Reichweiler 395 % 0 Prozentpunkte 480 %

Ein Rechenbeispiel für Unterjeckenbach

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Unterjeckenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Unterjeckenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterjeckenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterjeckenbach?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterjeckenbach?

Unterjeckenbach setzt die Grundsteuer B auf 515 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Unterjeckenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Unterjeckenbach liegt 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Unterjeckenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Unterjeckenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.