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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Lauterecken

Hebesätze Lauterecken

Landkreis Kusel · AGS 07336058 · 1.985 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lauterecken, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lauterecken setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 515 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wie Lauterecken bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lauterecken im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 342-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lauterecken im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lauterecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lauterecken 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauterecken auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lauterecken

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lauterecken Grundsteuer B
Dennweiler-Frohnbach 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hefersweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Lohnweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Reichweiler 395 % 0 Prozentpunkte 480 %
Rutsweiler am Glan 395 % 0 Prozentpunkte 485 %

Was die Gewerbesteuer in Lauterecken konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lauterecken, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lauterecken noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauterecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauterecken?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauterecken?

Die Grundsteuer B liegt bei 515 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lauterecken hoch?

Lauterecken liegt 11 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lauterecken legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lauterecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.