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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Reichweiler

Hebesätze Reichweiler

Landkreis Kusel · AGS 07336084 · 532 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Reichweiler gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wo Reichweiler im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Reichweiler im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.198-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Reichweiler im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichweiler 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichweiler auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichweiler Grundsteuer B
Dennweiler-Frohnbach 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hefersweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Lauterecken 395 % 0 Prozentpunkte 515 %
Lohnweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Rutsweiler am Glan 395 % 0 Prozentpunkte 485 %

Was die Gewerbesteuer in Reichweiler konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Reichweiler nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Reichweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Reichweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichweiler?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichweiler?

480 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Reichweiler hoch?

Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %. Reichweiler liegt damit 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reichweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Reichweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.