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Hebesätze Unterföhring
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Unterföhring beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Unterföhring hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Unterföhring im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 196-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Unterföhring im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Unterföhring | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis München | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterföhring auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Unterföhring liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Unterföhring | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brunnthal | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Feldkirchen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Garching b.München | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Höhenkirchen-Siegertsbrunn | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ismaning | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
Was die Gewerbesteuer in Unterföhring konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Unterföhring, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Unterföhring noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterföhring
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterföhring?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterföhring?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Unterföhring hoch?
Gemessen am Median Landkreis München von 320 % liegt der Satz von Unterföhring 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Unterföhring legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.