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Bayern Landkreis München Unterföhring

Hebesätze Unterföhring

Landkreis München · AGS 09184147 · 11.485 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Unterföhring beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Unterföhring hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Unterföhring im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 196-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Unterföhring im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterföhring, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterföhring 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis München 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterföhring auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Unterföhring liegt

Gemeinden im Landkreis München mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterföhring Grundsteuer B
Brunnthal 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Feldkirchen 330 % 0 Prozentpunkte 280 %
Garching b.München 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Höhenkirchen-Siegertsbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Ismaning 330 % 0 Prozentpunkte 280 %

Was die Gewerbesteuer in Unterföhring konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Unterföhring, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Unterföhring noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterföhring

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterföhring?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterföhring?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Unterföhring hoch?

Gemessen am Median Landkreis München von 320 % liegt der Satz von Unterföhring 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Unterföhring legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Unterföhring
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.