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Hebesätze Garching b.München
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Garching b.München beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Garching b.München bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Garching b.München im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 99-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Garching b.München im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Garching b.München | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis München | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Garching b.München auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Garching b.München | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brunnthal | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Feldkirchen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Höhenkirchen-Siegertsbrunn | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ismaning | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Neuried | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Garching b.München an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Garching b.München nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Garching b.München selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Garching b.München noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Garching b.München
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Garching b.München?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Garching b.München?
Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Garching b.München hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Garching b.München liegt 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Garching b.München legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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