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Bayern Landkreis München Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Hebesätze Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Landkreis München · AGS 09184127 · 11.324 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Höhenkirchen-Siegertsbrunn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Höhenkirchen-Siegertsbrunn im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 203-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Höhenkirchen-Siegertsbrunn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Höhenkirchen-Siegertsbrunn 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis München 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt

Gemeinden im Landkreis München mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn Grundsteuer B
Brunnthal 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Feldkirchen 330 % 0 Prozentpunkte 280 %
Garching b.München 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Ismaning 330 % 0 Prozentpunkte 280 %
Neuried 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Höhenkirchen-Siegertsbrunn an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Höhenkirchen-Siegertsbrunn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Höhenkirchen-Siegertsbrunn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

Höhenkirchen-Siegertsbrunn setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Höhenkirchen-Siegertsbrunn hoch?

Der Median Landkreis München liegt bei 320 %. Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Höhenkirchen-Siegertsbrunn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Höhenkirchen-Siegertsbrunn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.