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Hebesätze Üxheim
420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Üxheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Üxheim hoch?
243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Üxheim im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 523-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Üxheim vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Üxheim | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Üxheim auf Platz 101, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Üxheim liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Üxheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Rockeskyll | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Daun | 425 % | +5 Prozentpunkte | 667 % |
| Jünkerath | 415 % | −5 Prozentpunkte | 700 % |
| Pelm | 415 % | −5 Prozentpunkte | 530 % |
| Duppach | 410 % | −10 Prozentpunkte | 600 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Üxheim anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Üxheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Üxheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Üxheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.425.901 Euro | 1.802 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 202.158 Euro | 150 Euro |
| Grundsteuer B | 182.222 Euro | 135 Euro |
| Grundsteuer A | 26.541 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.346 | |
Üxheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.802 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Üxheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Üxheim?
Üxheim setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Üxheim?
500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Üxheim hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Vulkaneifel von 380 % liegt Üxheim 40 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Üxheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.