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Bayern Landkreis Würzburg Uettingen

Hebesätze Uettingen

Landkreis Würzburg · AGS 09679196 · 1.945 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Uettingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Uettingen im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Uettingen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.362-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Uettingen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Uettingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Uettingen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Würzburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Uettingen auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Uettingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Würzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Uettingen Grundsteuer B
Eisenheim 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Eisingen 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Gaukönigshofen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Greußenheim 340 % 0 Prozentpunkte 355 %
Kleinrinderfeld 340 % 0 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Uettingen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Uettingen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Uettingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Uettingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Uettingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Uettingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Uettingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Uettingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt der Satz von Uettingen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Uettingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Uettingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.