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Hebesätze Greußenheim
Greußenheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Greußenheim hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Greußenheim im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.535-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Greußenheim im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Greußenheim | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Würzburg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Greußenheim auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Greußenheim
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Greußenheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eisenheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Eisingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Gaukönigshofen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Kleinrinderfeld | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Prosselsheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Greußenheim an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Greußenheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Greußenheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Greußenheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 370.821 Euro | 228 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 41.724 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 172.019 Euro | 106 Euro |
| Grundsteuer A | 25.865 Euro | 16 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.624 | |
Greußenheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 228 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Greußenheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Greußenheim?
340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Greußenheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Greußenheim hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt Greußenheim 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Greußenheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.