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Bayern Landkreis Würzburg Kleinrinderfeld

Hebesätze Kleinrinderfeld

Landkreis Würzburg · AGS 09679155 · 2.184 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kleinrinderfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Kleinrinderfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kleinrinderfeld im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.261-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kleinrinderfeld nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinrinderfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinrinderfeld 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Würzburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinrinderfeld auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Würzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinrinderfeld Grundsteuer B
Eisenheim 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Eisingen 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Gaukönigshofen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Greußenheim 340 % 0 Prozentpunkte 355 %
Prosselsheim 340 % 0 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Kleinrinderfeld

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Kleinrinderfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kleinrinderfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinrinderfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinrinderfeld?

Kleinrinderfeld setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinrinderfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinrinderfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt Kleinrinderfeld 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kleinrinderfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kleinrinderfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.