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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Übereisenbach

Hebesätze Übereisenbach

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232127 · 51 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Übereisenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Übereisenbach hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Übereisenbach im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.256-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Übereisenbach ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Übereisenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Übereisenbach 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Übereisenbach auf Platz 225, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Übereisenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Übereisenbach Grundsteuer B
Ammeldingen an der Our 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Hüttingen an der Kyll 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Niederweiler 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Sefferweich 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Wallendorf 420 % 0 Prozentpunkte 570 %

Was der Hebesatz in Übereisenbach in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Übereisenbach beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Übereisenbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Übereisenbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Übereisenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Übereisenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Übereisenbach?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Übereisenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Übereisenbach liegt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Übereisenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Übereisenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.