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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Hüttingen an der Kyll

Hebesätze Hüttingen an der Kyll

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232058 · 345 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hüttingen an der Kyll gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Hüttingen an der Kyll hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Hüttingen an der Kyll im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.552-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hüttingen an der Kyll ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hüttingen an der Kyll, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hüttingen an der Kyll 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hüttingen an der Kyll auf Platz 225, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Hüttingen an der Kyll liegt

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hüttingen an der Kyll Grundsteuer B
Ammeldingen an der Our 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Niederweiler 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Sefferweich 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Übereisenbach 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Wallendorf 420 % 0 Prozentpunkte 570 %

Was der Hebesatz in Hüttingen an der Kyll in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hüttingen an der Kyll nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hüttingen an der Kyll noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hüttingen an der Kyll

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hüttingen an der Kyll?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hüttingen an der Kyll?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hüttingen an der Kyll hoch?

Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %. Hüttingen an der Kyll liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hüttingen an der Kyll. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hüttingen an der Kyll
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.