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Bayern Landkreis Rosenheim Tuntenhausen

Hebesätze Tuntenhausen

Landkreis Rosenheim · AGS 09187179 · 7.461 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Tuntenhausen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Tuntenhausen hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Tuntenhausen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 342-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tuntenhausen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tuntenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tuntenhausen 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tuntenhausen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tuntenhausen Grundsteuer B
Amerang 300 % 0 Prozentpunkte 310 %
Rohrdorf 300 % 0 Prozentpunkte 240 %
Chiemsee 310 % +10 Prozentpunkte 310 %
Frasdorf 310 % +10 Prozentpunkte 310 %
Stephanskirchen 310 % +10 Prozentpunkte 270 %

Was die Gewerbesteuer in Tuntenhausen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Tuntenhausen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tuntenhausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tuntenhausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tuntenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tuntenhausen?

Tuntenhausen setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tuntenhausen?

Tuntenhausen setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tuntenhausen hoch?

Tuntenhausen liegt 35 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Tuntenhausen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Tuntenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.