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Hebesätze Stephanskirchen
Für Stephanskirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 270 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Was der Wert für Stephanskirchen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Stephanskirchen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Stephanskirchen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stephanskirchen | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rosenheim | 335 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stephanskirchen auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Stephanskirchen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stephanskirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Chiemsee | 310 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Frasdorf | 310 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Albaching | 320 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Amerang | 300 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Brannenburg | 320 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Stephanskirchen anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stephanskirchen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Stephanskirchen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stephanskirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stephanskirchen?
Stephanskirchen setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stephanskirchen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 270 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Stephanskirchen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt der Satz von Stephanskirchen 25 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Stephanskirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.