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Bayern Landkreis Rosenheim Stephanskirchen

Hebesätze Stephanskirchen

Landkreis Rosenheim · AGS 09187177 · 10.760 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stephanskirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 270 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Stephanskirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stephanskirchen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stephanskirchen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stephanskirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stephanskirchen 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stephanskirchen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Stephanskirchen liegt

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stephanskirchen Grundsteuer B
Chiemsee 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Frasdorf 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Albaching 320 % +10 Prozentpunkte 300 %
Amerang 300 % −10 Prozentpunkte 310 %
Brannenburg 320 % +10 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stephanskirchen anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stephanskirchen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stephanskirchen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stephanskirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stephanskirchen?

Stephanskirchen setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stephanskirchen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 270 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stephanskirchen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt der Satz von Stephanskirchen 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stephanskirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stephanskirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.