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Hebesätze Frasdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frasdorf beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Frasdorf hoch?
270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Frasdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 974-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Frasdorf im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Frasdorf | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rosenheim | 335 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frasdorf auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Frasdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Frasdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Chiemsee | 310 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Stephanskirchen | 310 % | 0 Prozentpunkte | 270 % |
| Albaching | 320 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Amerang | 300 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Brannenburg | 320 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
Was die Gewerbesteuer in Frasdorf konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Frasdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Frasdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Frasdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.286.553 Euro | 430 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 173.718 Euro | 58 Euro |
| Grundsteuer B | 322.525 Euro | 108 Euro |
| Grundsteuer A | 34.722 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.993 | |
Je Einwohner flossen Frasdorf im Berichtsjahr 2024 430 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frasdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frasdorf?
Frasdorf setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frasdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Frasdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt der Satz von Frasdorf 25 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Frasdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.