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Sachsen Vogtlandkreis Triebel/Vogtl.

Hebesätze Triebel/Vogtl.

Vogtlandkreis · AGS 14523440 · 1.187 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Triebel/Vogtl. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 360 % aus.

Ist der Hebesatz in Triebel/Vogtl. hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Triebel/Vogtl. im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 7 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 388-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Triebel/Vogtl. im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Triebel/Vogtl., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Triebel/Vogtl. 360 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Triebel/Vogtl. 360 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Triebel/Vogtl. auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Triebel/Vogtl. liegt

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Triebel/Vogtl. Grundsteuer B
Steinberg 375 % +15 Prozentpunkte 350 %
Ellefeld 380 % +20 Prozentpunkte 430 %
Muldenhammer, Erholungsort 380 % +20 Prozentpunkte 400 %
Pausa-Mühltroff 380 % +20 Prozentpunkte 460 %
Tirpersdorf 380 % +20 Prozentpunkte 490 %

Was die Gewerbesteuer in Triebel/Vogtl. konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Triebel/Vogtl., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Triebel/Vogtl. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Triebel/Vogtl.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Triebel/Vogtl.?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Triebel/Vogtl.?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Triebel/Vogtl. hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Triebel/Vogtl. liegt 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Triebel/Vogtl.. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Triebel/Vogtl.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.