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Hebesätze Muldenhammer, Erholungsort
Für Muldenhammer, Erholungsort ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.
Wie Muldenhammer, Erholungsort zum Landesdurchschnitt liegt
Muldenhammer, Erholungsort liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 260-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Muldenhammer, Erholungsort im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Muldenhammer, Erholungsort | 380 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Muldenhammer, Erholungsort | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Muldenhammer, Erholungsort auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Muldenhammer, Erholungsort
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Muldenhammer, Erholungsort | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ellefeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Pausa-Mühltroff | 380 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Tirpersdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Werda | 380 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Steinberg | 375 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Muldenhammer, Erholungsort konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Muldenhammer, Erholungsort, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Muldenhammer, Erholungsort noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Muldenhammer, Erholungsort
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Muldenhammer, Erholungsort?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Muldenhammer, Erholungsort?
Muldenhammer, Erholungsort setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Muldenhammer, Erholungsort hoch?
Im Vergleich zum Median Vogtlandkreis von 400 % liegt Muldenhammer, Erholungsort 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Muldenhammer, Erholungsort durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.