Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Vogtlandkreis Pausa-Mühltroff

Hebesätze Pausa-Mühltroff

Vogtlandkreis · AGS 14523310 · 4.773 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pausa-Mühltroff, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
460 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
295 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Pausa-Mühltroff ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Wie Pausa-Mühltroff zum Landesdurchschnitt liegt

Pausa-Mühltroff liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 171-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Pausa-Mühltroff ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pausa-Mühltroff, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pausa-Mühltroff 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Pausa-Mühltroff 380 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pausa-Mühltroff auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Pausa-Mühltroff mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pausa-Mühltroff Grundsteuer B
Ellefeld 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Muldenhammer, Erholungsort 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Tirpersdorf 380 % 0 Prozentpunkte 490 %
Werda 380 % 0 Prozentpunkte 490 %
Steinberg 375 % −5 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Pausa-Mühltroff in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Pausa-Mühltroff beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pausa-Mühltroff nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Pausa-Mühltroff noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pausa-Mühltroff

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pausa-Mühltroff?

Pausa-Mühltroff setzt 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pausa-Mühltroff?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pausa-Mühltroff hoch?

Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Pausa-Mühltroff liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pausa-Mühltroff. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Pausa-Mühltroff
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.