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Sachsen Vogtlandkreis Tirpersdorf

Hebesätze Tirpersdorf

Vogtlandkreis · AGS 14523420 · 1.366 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Tirpersdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Was der Wert für Tirpersdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Tirpersdorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 371-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tirpersdorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tirpersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tirpersdorf 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Tirpersdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tirpersdorf auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Tirpersdorf liegt

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tirpersdorf Grundsteuer B
Ellefeld 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Muldenhammer, Erholungsort 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Pausa-Mühltroff 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Werda 380 % 0 Prozentpunkte 490 %
Steinberg 375 % −5 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Tirpersdorf konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tirpersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tirpersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tirpersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tirpersdorf?

In Tirpersdorf gilt ein Hebesatz von 380 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tirpersdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tirpersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Tirpersdorf liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Tirpersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Tirpersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.