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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Tiefenthal

Hebesätze Tiefenthal

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133104 · 127 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tiefenthal beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Tiefenthal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tiefenthal im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.100-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Tiefenthal vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tiefenthal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tiefenthal 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tiefenthal auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tiefenthal Grundsteuer B
Feilbingert 400 % 0 Prozentpunkte 510 %
Frei-Laubersheim 400 % 0 Prozentpunkte 510 %
Neu-Bamberg 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Pfaffen-Schwabenheim 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Pleitersheim 400 % 0 Prozentpunkte 520 %

Wie viel Gewerbesteuer in Tiefenthal anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Tiefenthal nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Tiefenthal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Tiefenthal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tiefenthal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tiefenthal?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tiefenthal?

510 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Tiefenthal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt Tiefenthal 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Tiefenthal per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Tiefenthal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.