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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Frei-Laubersheim

Hebesätze Frei-Laubersheim

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133031 · 1.042 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frei-Laubersheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Frei-Laubersheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frei-Laubersheim im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 659-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Frei-Laubersheim nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frei-Laubersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frei-Laubersheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frei-Laubersheim auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Frei-Laubersheim liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frei-Laubersheim Grundsteuer B
Feilbingert 400 % 0 Prozentpunkte 510 %
Neu-Bamberg 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Pfaffen-Schwabenheim 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Pleitersheim 400 % 0 Prozentpunkte 520 %
Tiefenthal 400 % 0 Prozentpunkte 510 %

Ein Rechenbeispiel für Frei-Laubersheim

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Frei-Laubersheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Frei-Laubersheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frei-Laubersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frei-Laubersheim?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frei-Laubersheim?

Frei-Laubersheim setzt die Grundsteuer B auf 510 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frei-Laubersheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Frei-Laubersheim liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Frei-Laubersheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Frei-Laubersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.