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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Neu-Bamberg

Hebesätze Neu-Bamberg

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133069 · 924 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neu-Bamberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neu-Bamberg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neu-Bamberg im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 741-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neu-Bamberg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neu-Bamberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neu-Bamberg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neu-Bamberg auf Platz 102, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Neu-Bamberg

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neu-Bamberg Grundsteuer B
Feilbingert 400 % 0 Prozentpunkte 510 %
Frei-Laubersheim 400 % 0 Prozentpunkte 510 %
Pfaffen-Schwabenheim 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Pleitersheim 400 % 0 Prozentpunkte 520 %
Tiefenthal 400 % 0 Prozentpunkte 510 %

Was die Gewerbesteuer in Neu-Bamberg konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neu-Bamberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neu-Bamberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neu-Bamberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neu-Bamberg?

In Neu-Bamberg gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neu-Bamberg?

Neu-Bamberg setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neu-Bamberg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt der Satz von Neu-Bamberg 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neu-Bamberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neu-Bamberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.