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Hebesätze Thundorf i.UFr.
In Thundorf i.UFr. gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wo Thundorf i.UFr. im Vergleich steht
Der Wert von 360 % ordnet Thundorf i.UFr. im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.922-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Thundorf i.UFr. nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Thundorf i.UFr. | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kissingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Thundorf i.UFr. auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Thundorf i.UFr. liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Thundorf i.UFr. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Rannungen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Aura a.d.Saale | 350 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Elfershausen | 350 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Fuchsstadt | 350 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Maßbach | 350 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Ein Rechenbeispiel für Thundorf i.UFr.
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Thundorf i.UFr. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Thundorf i.UFr. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Thundorf i.UFr.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Thundorf i.UFr.?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Thundorf i.UFr.?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Thundorf i.UFr. hoch?
Thundorf i.UFr. liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bad Kissingen von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Thundorf i.UFr. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.