Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Uckermark Templin

Hebesätze Templin

Landkreis Uckermark · AGS 12073572 · 15.643 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Templin, Stadt

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Templin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Templin im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Templin im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 42-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Templin im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Templin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Templin 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Templin auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Templin liegt

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Templin Grundsteuer B
Hohenselchow-Groß Pinnow 330 % 0 Prozentpunkte 410 %
Randowtal 330 % 0 Prozentpunkte 405 %
Boitzenburger Land 325 % −5 Prozentpunkte 415 %
Grünow 325 % −5 Prozentpunkte 390 %
Mittenwalde 325 % −5 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Templin konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Templin, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Templin noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Templin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Templin?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Templin?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Templin hoch?

Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %. Templin liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Templin legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Templin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.