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Brandenburg Landkreis Uckermark Boitzenburger Land

Hebesätze Boitzenburger Land

Landkreis Uckermark · AGS 12073069 · 3.133 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

325 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Boitzenburger Land aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 % und damit auf demselben Wert.

Wie Boitzenburger Land zum Landesdurchschnitt liegt

Boitzenburger Land liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 243 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 161-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Boitzenburger Land im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Boitzenburger Land, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Boitzenburger Land 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Boitzenburger Land auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Boitzenburger Land liegt

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Boitzenburger Land Grundsteuer B
Grünow 325 % 0 Prozentpunkte 390 %
Mittenwalde 325 % 0 Prozentpunkte 405 %
Zichow 325 % 0 Prozentpunkte 410 %
Casekow 324 % −1 Prozentpunkte 405 %
Lychen 324 % −1 Prozentpunkte 393 %

Was die Gewerbesteuer in Boitzenburger Land konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Boitzenburger Land, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Boitzenburger Land noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Boitzenburger Land

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Boitzenburger Land?

325 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.863,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Boitzenburger Land?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Boitzenburger Land hoch?

Gemessen am Median Landkreis Uckermark von 325 % liegt der Satz von Boitzenburger Land genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Boitzenburger Land legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Boitzenburger Land
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.