Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Uckermark Hohenselchow-Groß Pinnow

Hebesätze Hohenselchow-Groß Pinnow

Landkreis Uckermark · AGS 12073309 · 712 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hohenselchow-Groß Pinnow beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Hohenselchow-Groß Pinnow im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Hohenselchow-Groß Pinnow im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 327-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hohenselchow-Groß Pinnow im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenselchow-Groß Pinnow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenselchow-Groß Pinnow 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenselchow-Groß Pinnow auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Hohenselchow-Groß Pinnow liegt

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenselchow-Groß Pinnow Grundsteuer B
Randowtal 330 % 0 Prozentpunkte 405 %
Templin 330 % 0 Prozentpunkte 390 %
Boitzenburger Land 325 % −5 Prozentpunkte 415 %
Grünow 325 % −5 Prozentpunkte 390 %
Mittenwalde 325 % −5 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Hohenselchow-Groß Pinnow konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hohenselchow-Groß Pinnow noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenselchow-Groß Pinnow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenselchow-Groß Pinnow?

In Hohenselchow-Groß Pinnow gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenselchow-Groß Pinnow?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenselchow-Groß Pinnow hoch?

Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %. Hohenselchow-Groß Pinnow liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hohenselchow-Groß Pinnow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.