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Bayern Landkreis Berchtesgadener Land Teisendorf

Hebesätze Teisendorf

Landkreis Berchtesgadener Land · AGS 09172134 · 9.352 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Teisendorf, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Teisendorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Teisendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Teisendorf im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 256-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Teisendorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Teisendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Teisendorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Berchtesgadener Land 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Teisendorf auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Teisendorf liegt

Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Teisendorf Grundsteuer B
Bad Reichenhall 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bischofswiesen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Marktschellenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ramsau b.Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Teisendorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Teisendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Teisendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Teisendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Teisendorf?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Teisendorf?

Teisendorf setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Teisendorf hoch?

Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %. Teisendorf liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Teisendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Teisendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.