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Bayern Landkreis Berchtesgadener Land Bad Reichenhall

Hebesätze Bad Reichenhall

Landkreis Berchtesgadener Land · AGS 09172114 · 18.844 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Reichenhall, GKSt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bad Reichenhall gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Bad Reichenhall zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Reichenhall liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Reichenhall im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Reichenhall, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Reichenhall 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Berchtesgadener Land 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Reichenhall auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Reichenhall

Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Reichenhall Grundsteuer B
Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bischofswiesen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Marktschellenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ramsau b.Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Schönau a.Königssee 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Reichenhall konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Reichenhall, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Reichenhall noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Reichenhall

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Reichenhall?

Bad Reichenhall setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Reichenhall?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Reichenhall hoch?

Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %. Bad Reichenhall liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Reichenhall selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bad Reichenhall
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.