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Bayern Landkreis Berchtesgadener Land Ramsau b.Berchtesgaden

Hebesätze Ramsau b.Berchtesgaden

Landkreis Berchtesgadener Land · AGS 09172129 · 1.729 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ramsau b.Berchtesgaden ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Ramsau b.Berchtesgaden zum Landesdurchschnitt liegt

Ramsau b.Berchtesgaden liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.478-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ramsau b.Berchtesgaden im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ramsau b.Berchtesgaden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ramsau b.Berchtesgaden 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Berchtesgadener Land 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ramsau b.Berchtesgaden auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Ramsau b.Berchtesgaden

Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ramsau b.Berchtesgaden Grundsteuer B
Bad Reichenhall 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bischofswiesen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Marktschellenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Schönau a.Königssee 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Ramsau b.Berchtesgaden an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ramsau b.Berchtesgaden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ramsau b.Berchtesgaden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ramsau b.Berchtesgaden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ramsau b.Berchtesgaden?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ramsau b.Berchtesgaden?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ramsau b.Berchtesgaden hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Berchtesgadener Land von 340 % liegt Ramsau b.Berchtesgaden 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ramsau b.Berchtesgaden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.