Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Erding Taufkirchen (Vils)

Hebesätze Taufkirchen (Vils)

Landkreis Erding · AGS 09177139 · 10.680 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Taufkirchen (Vils) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Taufkirchen (Vils) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Taufkirchen (Vils) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 218-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Taufkirchen (Vils) vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Taufkirchen (Vils), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Taufkirchen (Vils) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taufkirchen (Vils) auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Taufkirchen (Vils) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Taufkirchen (Vils) Grundsteuer B
Hohenpolding 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Moosinning 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Ottenhofen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Steinkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Neuching 370 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Taufkirchen (Vils) anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Taufkirchen (Vils) beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Taufkirchen (Vils) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taufkirchen (Vils)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taufkirchen (Vils)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taufkirchen (Vils)?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Taufkirchen (Vils) hoch?

Gemessen am Median Landkreis Erding von 360 % liegt der Satz von Taufkirchen (Vils) 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Taufkirchen (Vils) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Taufkirchen (Vils)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.