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Bayern Landkreis Erding Ottenhofen

Hebesätze Ottenhofen

Landkreis Erding · AGS 09177134 · 1.959 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ottenhofen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Ottenhofen im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Ottenhofen im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.354-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ottenhofen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ottenhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ottenhofen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ottenhofen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Ottenhofen liegt

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ottenhofen Grundsteuer B
Hohenpolding 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Moosinning 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Steinkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Taufkirchen (Vils) 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Neuching 370 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ottenhofen anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ottenhofen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ottenhofen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ottenhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ottenhofen?

Ottenhofen setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ottenhofen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ottenhofen hoch?

Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %. Ottenhofen liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ottenhofen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ottenhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.