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Bayern Landkreis Erding Moosinning

Hebesätze Moosinning

Landkreis Erding · AGS 09177130 · 6.120 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Moosinning beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Moosinning bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Moosinning im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 443-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Moosinning nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moosinning, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moosinning 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moosinning auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moosinning Grundsteuer B
Hohenpolding 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Ottenhofen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Steinkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Taufkirchen (Vils) 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Neuching 370 % −10 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Moosinning

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Moosinning nachzulesen ist

Moosinning legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Moosinning fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moosinning

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moosinning?

In Moosinning gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moosinning?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Moosinning hoch?

Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %. Moosinning liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Moosinning. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Moosinning
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.