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Sachsen Landkreis Nordsachsen Taucha

Hebesätze Taucha

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730300 · 15.882 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Taucha, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Taucha beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.

Wo Taucha im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Taucha im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Taucha vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Taucha, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Taucha 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Taucha 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taucha auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Taucha

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Taucha Grundsteuer B
Cavertitz 398 % +3 Prozentpunkte 365 %
Liebschützberg 398 % +3 Prozentpunkte 420 %
Mügeln 398 % +3 Prozentpunkte 427 %
Naundorf 398 % +3 Prozentpunkte 400 %
Belgern-Schildau 400 % +5 Prozentpunkte 435 %

Wie viel Gewerbesteuer in Taucha anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Taucha und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Taucha ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taucha

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taucha?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taucha?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Taucha hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordsachsen von 390 % liegt der Satz von Taucha 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Taucha. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Taucha
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.