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Sachsen Landkreis Nordsachsen Cavertitz

Hebesätze Cavertitz

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730050 · 2.188 Einwohner

Gewerbesteuer
398 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
365 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
313 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

398 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Cavertitz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 398 % aus.

Wie Cavertitz zum Landesdurchschnitt liegt

Cavertitz liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 12 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 398 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 177 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 312-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Cavertitz im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Cavertitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Cavertitz 398 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Cavertitz 398 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Cavertitz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Cavertitz Grundsteuer B
Liebschützberg 398 % 0 Prozentpunkte 420 %
Mügeln 398 % 0 Prozentpunkte 427 %
Naundorf 398 % 0 Prozentpunkte 400 %
Belgern-Schildau 400 % +2 Prozentpunkte 435 %
Dommitzsch 400 % +2 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Cavertitz an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 398 % Hebesatz sind 13.303,15 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Cavertitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Cavertitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Cavertitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Cavertitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 398 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.303,15 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Cavertitz?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Cavertitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordsachsen von 390 % liegt Cavertitz 8 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Cavertitz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Cavertitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.