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Sachsen Landkreis Nordsachsen Liebschützberg

Hebesätze Liebschützberg

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730170 · 2.945 Einwohner

Gewerbesteuer
398 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
308 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Liebschützberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 398 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 398 % aus.

Wie Liebschützberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Liebschützberg im vierten Fünftel. Denselben Satz von 398 % setzen bundesweit 12 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 177 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 259-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Liebschützberg nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Liebschützberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Liebschützberg 398 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Liebschützberg 398 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Liebschützberg auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Liebschützberg liegt

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Liebschützberg Grundsteuer B
Cavertitz 398 % 0 Prozentpunkte 365 %
Mügeln 398 % 0 Prozentpunkte 427 %
Naundorf 398 % 0 Prozentpunkte 400 %
Belgern-Schildau 400 % +2 Prozentpunkte 435 %
Dommitzsch 400 % +2 Prozentpunkte 450 %

Ein Rechenbeispiel für Liebschützberg

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 398 % ergibt das 13.303,15 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Liebschützberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Liebschützberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Liebschützberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Liebschützberg?

Der Hebesatz liegt bei 398 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.303,15 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Liebschützberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Liebschützberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Liebschützberg liegt 8 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Liebschützberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Liebschützberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.