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Sachsen Landkreis Nordsachsen Naundorf

Hebesätze Naundorf

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730210 · 2.208 Einwohner

Gewerbesteuer
398 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
308 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Naundorf beträgt 398 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 398 % aus.

Ist der Hebesatz in Naundorf hoch?

12 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 398 % fest. Damit liegt Naundorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 177 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 310-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Naundorf vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Naundorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Naundorf 398 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Naundorf 398 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Naundorf auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Naundorf liegt

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Naundorf Grundsteuer B
Cavertitz 398 % 0 Prozentpunkte 365 %
Liebschützberg 398 % 0 Prozentpunkte 420 %
Mügeln 398 % 0 Prozentpunkte 427 %
Belgern-Schildau 400 % +2 Prozentpunkte 435 %
Dommitzsch 400 % +2 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Naundorf anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 398 %, also 13.303,15 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Naundorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Naundorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Naundorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Naundorf?

In Naundorf gilt ein Hebesatz von 398 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.303,15 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Naundorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Naundorf hoch?

Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %. Naundorf liegt damit 8 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Naundorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Naundorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.