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Hebesätze Täferrot
In Täferrot gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Täferrot zum Landesdurchschnitt liegt
Täferrot liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.027-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Täferrot nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Täferrot | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Täferrot auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Täferrot | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eschach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Oberkochen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Jagstzell | 345 % | +5 Prozentpunkte | 410 % |
| Mutlangen | 345 % | +5 Prozentpunkte | 430 % |
| Spraitbach | 345 % | +5 Prozentpunkte | 370 % |
Ein Rechenbeispiel für Täferrot
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Täferrot legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Täferrot fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Täferrot
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Täferrot?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Täferrot?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Täferrot hoch?
Im Vergleich zum Median Ostalbkreis von 360 % liegt Täferrot 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Täferrot legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.