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Hebesätze Oberkochen
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oberkochen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Oberkochen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Oberkochen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 336-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Oberkochen vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oberkochen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberkochen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Oberkochen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oberkochen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eschach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Täferrot | 340 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Jagstzell | 345 % | +5 Prozentpunkte | 410 % |
| Mutlangen | 345 % | +5 Prozentpunkte | 430 % |
| Spraitbach | 345 % | +5 Prozentpunkte | 370 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Oberkochen anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberkochen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Oberkochen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberkochen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberkochen?
In Oberkochen gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberkochen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Oberkochen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Oberkochen liegt 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Oberkochen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.