Baden-Württemberg › Ostalbkreis ›Mutlangen
Hebesätze Mutlangen
In Mutlangen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Mutlangen zum Landesdurchschnitt liegt
Mutlangen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 376-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Mutlangen ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mutlangen | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mutlangen auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Mutlangen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mutlangen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Jagstzell | 345 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Spraitbach | 345 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Abtsgmünd | 350 % | +5 Prozentpunkte | 375 % |
| Eschach | 340 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Obergröningen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Mutlangen in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Mutlangen beschließt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mutlangen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Mutlangen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Mutlangen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.227.633 Euro | 328 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 219.332 Euro | 32 Euro |
| Grundsteuer B | 1.057.116 Euro | 156 Euro |
| Grundsteuer A | 12.453 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.786 | |
Je Einwohner flossen Mutlangen im Berichtsjahr 2024 328 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mutlangen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mutlangen?
345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mutlangen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Mutlangen hoch?
Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %. Mutlangen liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mutlangen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.