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Hebesätze Struppen
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Struppen beträgt 435 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 455 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.
Wie Struppen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Struppen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 435 % setzen bundesweit 36 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 291-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Struppen im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Struppen | 435 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Struppen | 435 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +22 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +55 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Struppen auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Struppen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Struppen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Müglitztal | 435 % | 0 Prozentpunkte | 560 % |
| Bad Gottleuba-Berggießhübel | 430 % | −5 Prozentpunkte | 435 % |
| Dorfhain | 440 % | +5 Prozentpunkte | 490 % |
| Hohnstein | 430 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Königstein/Sächs. Schw. | 430 % | −5 Prozentpunkte | 405 % |
Gewerbesteuer in Struppen an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 435 % ergibt das 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Struppen beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Struppen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Struppen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Struppen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Struppen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 435 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Struppen?
455 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Struppen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Struppen 22 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Struppen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.