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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Müglitztal

Hebesätze Müglitztal

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628250 · 1.897 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
560 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
590 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

435 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Müglitztal aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.

Was der Wert für Müglitztal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Müglitztal im höchsten Fünftel; der Satz von 435 % kommt insgesamt 36 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 333-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Müglitztal im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Müglitztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Müglitztal 435 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Müglitztal 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Müglitztal auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Müglitztal Grundsteuer B
Struppen 435 % 0 Prozentpunkte 455 %
Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 % −5 Prozentpunkte 435 %
Dorfhain 440 % +5 Prozentpunkte 490 %
Hohnstein 430 % −5 Prozentpunkte 400 %
Königstein/Sächs. Schw. 430 % −5 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Müglitztal an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 435 % sind das 14.539,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Müglitztal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Müglitztal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Müglitztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Müglitztal?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Müglitztal?

Die Grundsteuer B liegt bei 560 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Müglitztal hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 413 %. Müglitztal liegt 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Müglitztal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Müglitztal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.