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Hebesätze Stolpen
Für Stolpen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.
Wo Stolpen im Vergleich steht
Der Wert von 395 % ordnet Stolpen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 141-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Stolpen nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stolpen | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Stolpen | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −18 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stolpen auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Stolpen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stolpen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hartmannsdorf-Reichenau | 395 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Dürrröhrsdorf-Dittersbach | 399 % | +4 Prozentpunkte | 400 % |
| Altenberg | 390 % | −5 Prozentpunkte | 485 % |
| Bahretal | 390 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Dippoldiswalde | 400 % | +5 Prozentpunkte | 410 % |
Ein Rechenbeispiel für Stolpen
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Stolpen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Stolpen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stolpen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stolpen?
In Stolpen gilt ein Hebesatz von 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stolpen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Stolpen hoch?
Stolpen liegt 18 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stolpen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.