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Hebesätze Dürrröhrsdorf-Dittersbach
In Dürrröhrsdorf-Dittersbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 399 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 399 % aus.
Wie Dürrröhrsdorf-Dittersbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dürrröhrsdorf-Dittersbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 399 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 182 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 186-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Dürrröhrsdorf-Dittersbach im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dürrröhrsdorf-Dittersbach | 399 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Dürrröhrsdorf-Dittersbach | 399 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −14 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +19 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dürrröhrsdorf-Dittersbach auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dürrröhrsdorf-Dittersbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dippoldiswalde | 400 % | +1 Prozentpunkte | 410 % |
| Glashütte | 400 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
| Hermsdorf/Erzgeb. | 400 % | +1 Prozentpunkte | 370 % |
| Neustadt in Sachsen | 400 % | +1 Prozentpunkte | 420 % |
| Pirna | 400 % | +1 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Dürrröhrsdorf-Dittersbach an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 399 % ergibt das 13.336,58 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 635,08 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Dürrröhrsdorf-Dittersbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Dürrröhrsdorf-Dittersbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dürrröhrsdorf-Dittersbach?
Der Hebesatz liegt bei 399 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.336,58 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dürrröhrsdorf-Dittersbach?
Dürrröhrsdorf-Dittersbach setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Dürrröhrsdorf-Dittersbach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt Dürrröhrsdorf-Dittersbach 14 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Dürrröhrsdorf-Dittersbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.