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Hebesätze Hartmannsdorf-Reichenau
In Hartmannsdorf-Reichenau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.
Wie Hartmannsdorf-Reichenau bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hartmannsdorf-Reichenau im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 402-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Hartmannsdorf-Reichenau im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hartmannsdorf-Reichenau | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Hartmannsdorf-Reichenau | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −18 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hartmannsdorf-Reichenau auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Hartmannsdorf-Reichenau
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hartmannsdorf-Reichenau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stolpen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Dürrröhrsdorf-Dittersbach | 399 % | +4 Prozentpunkte | 400 % |
| Altenberg | 390 % | −5 Prozentpunkte | 485 % |
| Bahretal | 390 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Dippoldiswalde | 400 % | +5 Prozentpunkte | 410 % |
Was die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf-Reichenau konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hartmannsdorf-Reichenau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hartmannsdorf-Reichenau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf-Reichenau?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hartmannsdorf-Reichenau?
Hartmannsdorf-Reichenau setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf-Reichenau hoch?
Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %. Hartmannsdorf-Reichenau liegt damit 18 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.